Nutzen Sie noch im Oktober Ihren Anspruch die geförderte go-digital Potenzialanalyse, mit der wir Ihnen die Chancen und Möglichkeiten aufzeigen, die die Marketing-Digitalisierung bietet.
Wir bieten diese Analyse zum Festpreis von 3 Beratertagen für 3.300 Eur (zzgl. MwSt) an. Das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) fördert die Potenzialanalyse zu 50% und damit zahlen Sie lediglich 1.650 Eur, zzgl. MwSt. und erhalten von uns die Potenzialanalyse, die folgende Bereich und Punkte umfasst:
Nutzen Sie das Formular rechts oder informieren Sie sich weiter unten über die Details der gesamten Förderung im Rahmen von go-digital.
Hier sind Förderungen bis zu 50% der durchgeführten Maßnahmen möglich – maximal 16.500 Eur. Unsere Beratung ist unparteiisch und fair.
Füllen Sie einfach dieses Formular aus, wir melden uns kurzfristig bei Ihnen und erklären Ihnen unverbindlich, welche Vorteile in der Potenzialanalyse mit 50% staatlicher Förderung liegen.
Die Potenzial-Analyse ist nur der erste Schritt, der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit bis zu 16.500 Eur gefördert wird. Erfahren Sie hier, wie die gesamte Förderung abläuft und wie Sie diese Förderung für Ihr Unternehmen sichern.
Die Förderung umfasst 50% des Beratungsbudget und ist auf eine Summe von 16.500 € begrenzt.
Wir leisten 100% und Sie zahlen nur nur 50%, wenn die Beratungsleistung innerhalb der gesetzten Grenzen bleibt.
Wir übernehmen den gesamten Papierkram, stellen die Anträge zusammen und sichern einen reibungslosen Ablauf.
In der heutigen schnelllebigen digitalen Landschaft stehen alle Branchen unter dem Druck, Schritt zu halten. Bis Ende 2024 werden Unternehmen, die sich der Digitalisierung nicht stellen, abgehängt sein.
go-digital bietet Beratungsleistungen an, die Unternehmen dabei helfen, den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen voraus zu sein.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat mit go-digital ein Förderprogramm gestartet, das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks bei den Herausforderungen der digitalen Transformation nachhaltig unterstützen soll.
Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Online-Handel, der Digitalisierung des Geschäftsalltags und der wachsenden Bedeutung der Sicherheit in der digitalen Vernetzung.
Mit 30 Jahren Erfahrung begleiten wir Sie auf dem Weg in die digitale Marktkommunikation.
Ganz gleich, ob Sie Ihre Online-Marketing-Strategien optimieren, Ihre Präsenz in den sozialen Medien ausbauen oder Ihre Performance-Marketing-Bemühungen insgesamt verbessern möchten - unser Team verfügt über das Know-how, um Ihre E-Commerce- oder Online-Geschäftskommunikation auf die nächste Stufe zu heben.
Wir geben Ihnen nicht nur Tipps, wie Sie erfolgreich sein können, sondern kümmern uns auch um die Umsetzung unserer innovativen Lösungen, damit Sie Ihre Ziele erreichen.
Mit unserer Unterstützung können Sie sich auf das konzentrieren, was Sie am besten können, während wir uns um den Rest kümmern.
Lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre Online-Präsenz zu verbessern und in der heutigen wettbewerbsorientierten digitalen Landschaft dauerhaften Erfolg zu erzielen.
Unsere Leistungen :
Neu seit 2022 ist auch, dass vorab eine Potentialanalyse (max. 3 Tage) beantragt und durchgeführt werden kann. Weitere Maßnahmen und Aufwände, die daraus entstehen, können über einen Änderungsantrag nachträglich eingereicht werden.
Sie möchten mehr Informationen?
Hier geht’s zum Go-Digital Flyer des BMWK:
Bringen Sie das Marketing Ihres Unternehmens auf die nächste Stufe und vereinbaren Sie ein unverbindliches Informationsgespräch.
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial angehören und die gesetzten Kriterien erfüllen:
Living the Net ist vom BMWI als Beratungsunternehmen im Förderprogramm go-digital der Bundesregierung deutschlandweit autorisiert. Dabei ist eine Autorisierung als Beratungsunternehmen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima an strenge Bedingungen geknüpft:
Unser erprobtes, qualifiziertes Projektmanagement schafft Ihnen einen Zeitvorteil gegenüber Ihren Wettbewerbern und setzt Ihr Förderprojekt in 4 Meilensteinen schnell um. Nachdem wir Ihr Projekt abgeschlossen haben, reichen wir umgehend den Projektbericht beim BMWi ein und sichern Ihre Förderung. Sie erhalten dann nur noch eine Rechnung über Ihren Beitrag + MwSt. des Gesamtbudgets. So einfach geht's!*
2 Wochen
Beratung zu neuen digitalen Geschäftsmodellen oder der Digitalisierung vorhandener Prozesse.
8 Wochen
Begleitung der Antragsabwicklung, Bewilligung und Abstimmung von Rückfragen des BMWi
6 Wochen
Umsetzung und begleitende Maßnahmen zur digitalen Markterschließung
6 Wochen
Fortlaufende Projektbegleitung und Performance-Optimierung für die restliche Dauer des maximalen Förderzeitraums von 6 Monaten
* Projektfreigaben und Bewilligung durch das BMWi vorausgesetzt
Living the Net ist vom BMWI als Beratungsunternehmen im Förderprogramm go-digital der Bundesregierung deutschlandweit autorisiert. Dabei ist eine Autorisierung als Beratungsunternehmen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima an strenge Bedingungen geknüpft:
Alle Fragen zum Förderprogramm „go-digital“ beantworten wir Ihnen hier:
Der go-digital-Rahmen ist eine unschätzbare Ressource für Start-ups, die bereits eine bedeutende Präsenz in ihren jeweiligen Branchen aufgebaut und beeindruckende Umsatzzahlen erzielt haben.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die über dieses Programm verfügbare Finanzierung auf 20 % des Vorjahresumsatzes begrenzt ist. Das bedeutet leider, dass Neugründungen, die im Vorjahr keinen Umsatz erzielt haben, nicht förderfähig sind.
Um eine umfassende Beratung zu gewährleisten, wird das zugelassene Beratungsunternehmen die Aufgabe vollständig übernehmen.
In Fällen, in denen jedoch zusätzliches Fachwissen zur Erreichung des gewünschten Ergebnisses erforderlich ist, kann ein fachkundiger Dritter aus anderen zugelassenen Beratungsunternehmen oder Forschungseinrichtungen hinzugezogen werden.
Entscheidend ist, dass die Inanspruchnahme des Dritten bei der Antragstellung detailliert angegeben wird und dessen Leistungen und Kosten von denen des Beratungsunternehmens abgegrenzt werden. Diese Unterscheidung muss auch aus dem Verwendungsnachweis ersichtlich sein.
Nach den EU-Vorschriften gilt die Unterstützung für Beratungsdienste als Beihilfe für das begünstigte Unternehmen und unterliegt dem De-minimis-Verfahren. Das bedeutet, dass der Gesamtbetrag der von einem EU-Mitgliedstaat gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren 200 000 EUR (100 000 EUR für gewerbliche Transportunternehmen) nicht übersteigen darf.
Es ist wichtig zu beachten, dass frühere De-minimis-Beihilfen, die das begünstigte Unternehmen und seine verbundenen Unternehmen erhalten haben, bei der Beantragung des go-digital-Förderprogramms offengelegt werden müssen. Sobald der Verwendungsnachweis geprüft ist, erhält das begünstigte Unternehmen eine De-minimis-Bescheinigung. (Rechtsgrundlage Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf De-minimis-Beihilfen. (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1)).
Um die Einhaltung der Qualitätsstandards und -normen des aktuellen Programms zu gewährleisten, müssen sich die Beratungsunternehmen mit dem BSI IT-Grundschutz und der ISO 27001 vertraut machen, ihre grundsätzliche Einhaltung bescheinigen und proaktiv an den Qualitätssicherungsmaßnahmen teilnehmen.
Diese Verpflichtung wird durch die Unterzeichnung des Antrags bestätigt.
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Registergericht: Stuttgart
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Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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